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Online-Nachricht - Freitag, 03.07.2020

Corona | Antrag auf Überbrückungshilfe (BMWi)

Die Bundesregierung hat am die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Eine Antragstellung ist seit dem in einem 2-stufigen Verfahren möglich. Den Antrag selbst können nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer stellen. Zuvor ist eine Registrierung des jeweiligen Berufsträgers erforderlich.

Hintergrund: Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Volumen von maximal 25 Milliarden Euro.

Die Eckpunkte der Überbrückungshilfe sind u.a.:

  • Förderfähig sind fortlaufende, im Förde...

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