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Corona | Antrag auf Überbrückungshilfe (BMWi)
Die Bundesregierung hat am
die
Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische
Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu
wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Eine Antragstellung
ist seit dem in einem 2-stufigen Verfahren möglich. Den
Antrag selbst können nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten
Buchprüfer stellen. Zuvor ist eine Registrierung des jeweiligen Berufsträgers
erforderlich.
Hintergrund: Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Volumen von maximal 25 Milliarden Euro.
Die Eckpunkte der Überbrückungshilfe sind u.a.:
Förderfähig sind fortlaufende, im Förde...