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BBK 14/2020 S. 645

Steuerrecht | Zweites Corona-Steuerhilfegesetz ist veröffentlicht

Das [i]Zweites Corona- Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020, BGBl 2020 I S. 1512Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom ist am im Bundesgesetzblatt verkündet worden und gilt damit grundsätzlich ab dem (Art. 12 Abs. 1 des Gesetzes). Das Gesetz ist gegenüber dem Entwurf im Wesentlichen unverändert. Die wichtigsten Änderungen des Gesetzes sind die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 %, die Erweiterung der Verlustnutzung und -verrechnung, die Einführung einer degressiven AfA, die Verlängerung von Investitionszeiträumen nach § 6b und § 7g EStG, die Verdoppelung des Freibetrags bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 GewStG von 100.000 € auf 200.000 € und die Erhöhung der anrechenbaren Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 380 % auf 400 %.

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