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Online-Nachricht - Freitag, 03.07.2020

Umsatzsteuer | Zum ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie (BMF)

Aus der Praxis sind Fragen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken v. bis zum gem. § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG gestellt worden. Das BMF hat hierzu ein Schreiben v. - III C 2 - S 7030/20/10006 :006 veröffentlicht.

Das BMF führt aus:

  • Für die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All- Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird (...

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