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Rückstellungsbildung bei gleichzeitiger Außenverpflichtung und eigenbetrieblichem Interesse
BFH zum Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen
Wie schon die Vorinstanz, hat der den Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung für zukünftige Kosten der Baustellenräumung eines Gerüstbauers abgelehnt. Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, da der XI. Senat zur Bildung von steuerlich abzugsfähigen Rückstellungen in Fällen Stellung nimmt, in denen Außenverpflichtung und eigenbetriebliches Interesse aufeinandertreffen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Der XI. Senat des BFH folgt der bisherigen ständigen BFH-Rechtsprechung und lehnt den Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung ab. Er begründet dies mit dem eigenbetrieblichen Interesse des Klägers, die Baustelle wieder zu räumen, das die die Außenverpflichtung überlagere.
Für die in der Literatur geforderte Aufteilung der Kosten gibt es keinen sinnvollen Aufteilungsmaßstab.