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FG Münster 20.02.2019 7 K 1632/17 F, BBK 19/2020 S. 917

Steuerrecht | Kapitalkontenentwicklung nicht anfechtbar

Die in einem Gewinnfeststellungsbescheid dargestellte Kapitalkontenentwicklung kann nicht durch einen Einspruch angefochten werden, da es sich nicht um eine eigenständige Feststellung handelt.

Das [i]Gewinnfeststellungsbescheid enthielt Kapitalkontenentwicklung Finanzamt erließ gegenüber einer GmbH & Co. KG einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sowie über die Feststellung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a Abs. 4 EStG. In dem Bescheid S. 918wurde die Entwicklung des Kapitalkontos des Klägers, der Kommanditist war, dargestellt. Der Kläger hielt die Höhe des Kapitalkontos für falsch und klagte hiergegen.

Das [i]Keine Rechtsgrundlage für Kapitalkontenentwicklung FG wies die Klage als unzulässig ab. Die Kapitalkontenentwicklung wird nicht gesondert festgestellt, weil es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Eine solche Rechtsgrundlage gibt es nur für die Einkü...