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BGH 07.05.2020 IX ZB 84/19, NWB 27/2020 S. 1986

Insolvenz | Unzulässiger Eröffnungsantrag

Ein Eröffnungsantrag, der unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Schuldners und etwa bestehenden Ansprüchen gegen Gesellschafter, Geschäftsführer und Anfechtungsgegner ausschließlich auf eine Abweisung des Antrags mangels einer die Kosten des Insolvenzverfahrens deckenden Masse gerichtet ist, ist wegen Fehlens eines Rechtsschutzinteresses unzulässig.

Anmerkung:

Ist der Antrag – wie vorliegend – Teil einer sog. Firmenbestattung, steht der Abweisung des Eröffnungsantrags als unzulässig auch nicht die Antragspflicht des § 15a InsO entgegen. [i] Hertrich, NWB 22/2020 S. 1641Da der Geschäftsführer die Geschäftsunterlagen vernichtet hat, kann er zwar nicht vollständig und nachvollziehbar zu den Eröffnungsvoraussetzungen vortragen (vgl. § 15a Abs. 4 Nr. 2 InsO). Darauf komme es jedoch nicht an, so der Senat. Vorwerfbares eigenes Ve...