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FG Niedersachsen 19.02.2020 9 K 20/19, NWB 27/2020 S. 1983

Einkommensteuer | Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf

Das Niedersächsische entschieden, dass ein Vater, der seinen bei seiner geschiedenen Ehefrau lebenden minderjährigen Sohn entsprechend dem vereinbarten Umgangsrecht nahezu an jedem zweiten Wochenende abholt und betreut, einen nicht unwesentlichen zeitlichen Betreuungsanteil i. S. von § 32 Abs. 6 Satz 9 Alternative 2 EStG leistet und damit der Übertragung des ihm zustehenden Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf auf die Kindesmutter wirksam widersprechen kann.

Anmerkung:

Das Finanzamt hatte im Streitfall den Antrag des Klägers (Vater) auf Gewährung des Freibetrags abgelehnt, da der vom Vater geltend gemachte Betreuungsumfang (2016: 45 Tage, 2017: 55 Tage) nicht ausreichend sei. Das Finanzgericht hat jedoch entschieden, dass die Vorausset...BStBl 2018 II S. 266