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Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen im Fokus des BFH
sowie teilweise Parallelentscheidung:
Der zur Steuerfreiheit von sog. Post-Universaldienstleistungen entschieden. Mit teilweiser Parallelentscheidung bestätigt der V. Senat zugehörige Rechtsprechungsgrundsätze mit . Hierbei handelt es sich um nationale Folgeentscheidungen zur unionsrechtlichen Judikatur des .
I. Leitsätze
Die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist eine Post-Universaldienstleistung nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG (sog. Post-Richtlinie), die als von „öffentlichen Posteinrichtungen“ erbrachte Dienstleistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit ist.
Auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL kann sich der Steuerpflichtige unmittelbar berufen.
Wer Post-Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der Post-Richtlinie, § 4 Nr. 11b UStG erbringt, hat Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG.
II. Sachverhalte
Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 11b UStG setzt voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des Bundeszentralamt...