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FG Münster 17.01.2020 4 K 16/16 E,G,U,F, BBK 14/2020 S. 654

Buchführung | Schätzung nach Richtsätzen bei einer Pizzeria

Bei einer Pizzeria, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, ist eine Schätzung dem Grunde nach zulässig, wenn die Tagesendsummenbons nicht aufbewahrt werden und wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Buchführung auch materiell unrichtig ist. Letzteres ist der Fall, wenn der Gastwirt Schwarzeinkäufe bei einem Großhändler getätigt hat.

[i]Schätzung nach RichtsätzenDer Höhe nach kann die Schätzung anhand der Richtsatzsammlung durchgeführt werden. Diese Schätzungsmethode ist die geeignetste Methode, wenn ein innerer Betriebsvermögensvergleich und eine Geldverkehrsrechnung ausscheiden. Im Streitfall scheiterte ein innerer Betriebsvermögensvergleich daran, dass der Gastwirt weder seine Hauptumsatzträger noch seine Rezepte mitgeteilt hatte; daher hielt das FG eine sog. Mehl-Kalkulati...