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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AS 535/18

Mit seiner Berufung wendet sich der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 18. Januar 2018, durch welches seine Klage gerichtet auf die Bewilligung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für die Zeit vom 1. April 2015 bis zum 30. September 2016 abgewiesen wurde. Im Streit steht die Anrechnung von Fahrkostenerstattungen, die der Kläger von seiner Arbeitgeberin für betrieblich veranlasste Fahrten mit seinem eigenen Pkw erhalten hat, als Erwerbseinkommen.

Fundstelle(n):
NAAAH-52144

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