Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen GmbH-Anteils mit disquotal ausgestalteten Beteiligungsrechten
Leitsatz
1) Für die Bewertung eines im Wege der Sachspende übertragenen GmbH-Anteils ist zunächst der Gesamtwert des Unternehmens zu
bestimmen und sodann der Wert des einzelnen Anteils quotal aus diesem Gesamtwert abzuleiten.
2) Der Wert eines gespendeten Anteils ist nicht zwingend ausschließlich nach der Beteiligung am Stammkapital zu bestimmen.
3) Disquotal ausgestaltete Beteiligungsrechte sind Umstände, die den Preis der Anteile beeinflussen und nach § 9 Abs. 2 Satz
2 BewG bei der Ermittlung des gemeinen Werts zu berücksichtigen sind.
4) Bei besonders stark disquotal ausgestalteten Beteiligungsrechten bestimmt sich der Wert nicht nach der Beteiligung am Stammkapital,
sondern nach dem Gewinnverteilungsschlüssel sowie dem Umfang des Stimmrechts.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 23/2020 S. 1118 TAAAH-51974
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