Zurechnung von Einkünften aufgrund eines im Innenverhältnis
eingeräumten Nießbrauchsrechts
Leitsatz
Ein Nießbrauchsrecht am Gesellschaftsanteil einer Grundstücks-GbR ist bei der Einkünftezurechnung im Rahmen der einheitlichen
und gesonderten Feststellung nur zu berücksichtigen, wenn der Nießbraucher selbst im Außenverhältnis Träger der Rechte und
Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist.
Ein im Innenverhältnis eingeräumtes Nießbrauchsrecht, aufgrund dessen der Nießbraucher nur rechnungsmäßig an den Erträgen
des Miet- oder Pachtverhältnisses beteiligt sein soll, reicht hierfür nicht aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 1130 Nr. 16 EStB 2020 S. 408 Nr. 10 KÖSDI 2020 S. 21928 Nr. 10 NWB-EV 2020 S. 288 Nr. 8 AAAAH-51963
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