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Umsatzsteuer | Zur Steuerbefreiung der Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (BMF)
Das BMF hat am ein Schreiben zur Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen; Auswirkungen der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH veröffentlicht ( :001).
Hintergrund: Der EuGH hat zuletzt mehrfach entschieden, dass einerseits die Missbrauchsrechtsprechung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen grundsätzlich auch auf Ausfuhrlieferungen zu übertragen sei und andererseits, dass es bei Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung unschädlich sein kann, wenn einzelne formelle Kriterien des Buch- und Belegnachweises nicht erfüllt sind (, ,