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BPatG Urteil v. - 6 Ni 46/16 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Funkkommunikationssystem, Verfahren zum Betrieb eines Kommunikationssystems und Mobilstation" – zur Patentfähigkeit

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 685 659 (Streitpatent). Das Streitpatent ist in Kraft und geht auf die internationale Anmeldung PCT/IB2004/052347 vom 9. November 2004 zurück, die als WO 2005/048483 A1 veröffentlicht worden ist. Das Streitpatent nimmt die Priorität aus der britischen Anmeldung GB 0326365 vom 12. November 2003 in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2019:111219U6Ni46.16EP.0

Fundstelle(n):
XAAAH-51831

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