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BFH 04.02.2020 IX R 7/18, NWB 26/2020 S. 1899

Einkommensteuer | Ausübung eines Optionsrechts nach Anteilsveräußerung i. S. des § 17 EStG

Im Urteil v.  zeichnet der BFH die Leitlinien zur Beantwortung der Frage, in welchen Fällen es zu einer nachträglichen Änderung des Kaufpreises bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft kommen kann. – Zusätzlich ist aus heutiger Sicht aber die subsidiär anzuwendende Vorschrift des § 20 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen.

Einordnung:

Bei [i]Deutschländer, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG, Grundlagen, NWB JAAAG-42489 einer Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 17 EStG ist der Veräußerungsgewinn für den Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem das rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist. Schon vielfach hat die Rechtsprechung die Frage beschäftigt, inwieweit später eintretende Ereignisse auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken. Der Entscheidun...