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NWB Nr. 26 vom Seite 1911

Reform der Kfz-Steuer

Die [i] BMF, Pressemitteilung v. 12.6.2020 Bundesregierung hat am das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Sie setzt mit dem Gesetzentwurf Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 und des vom Koalitionsausschuss am beschlossenen Konjunktur- und Zukunftspakets um. Ziel ist es u. a., die Kfz-Steuer für Pkw stärker an CO 2-Emissionen auszurichten. Zudem werden insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen entlastet.

Der [i]Gesetzesentwurf enthält insbesondere die folgenden Regelungen:

  • Stärkere Gewichtung der CO 2-Werte bei den Steuersätzen für Pkw: Bisher g [i] Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des KraftStG ilt bei der Besteuerung von Pkw für CO 2-Werte oberhalb von 95 g/km ein einheitlicher Steuersatz von 2 € je g/km. Um einen stärkeren Anreiz für emissionsärmere Fahrzeuge zu setzen, werden für Pkw-Erstzulassungen ab dem ansteigend gestaffelte Steuersätze eingeführt: Je höher der CO 2-Wert, desto höher der Steuersatz. So steigt der Steuersatz von 2 € je g/km in der Stufe 1 (über 95 g/km bis zu 115 g/km) auf 4 € je g/km in der Stufe 6 (über 195 g/km).

  • Verlängerung der Steuerbefreiung für erst...