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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 U 3509/19

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 3102 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV; hier: Borreliose-Erkrankung) und auf Verletztenrente sowie Übergangsleistungen zusteht.

Fundstelle(n):
GAAAH-51507

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