BFH - IV R 5/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 4 Abs 1
Rechtsfrage
Sind die Minderheitsgesellschafter einer GmbH & Co. KG nicht als Mitunternehmer anzusehen, wenn der Mehrheitsgesellschafter die Gesellschaft kraft seiner Beteiligung und der Stellung als Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH allein beherrscht? Kann infolgedessen zwischen der GmbH & Co. KG als Besitzgesellschaft und einer weiteren Gesellschaft, an der die Minderheitsgesellschafter der GmbH & Co. KG nur mittelbar über eine zwischengeschaltete GmbH beteiligt sind, auch keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vorliegen?
Beherrschung; Betriebsaufspaltung; Mittelbare Beteiligung; Mitunternehmer; Personelle Verflechtung; Personengruppentheorie; Sonderbetriebsvermögen
Fundstelle(n):
SAAAH-51409