Grunderwerbsteuerbefreiung
bei Rückerwerb eines Miteigentumanteils Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer Grundstücksrückübertragung aufgrund
eines auf den Tod eines Kindes beruhenden Rückübertragungsrechts
nach einer Ehescheidung
Leitsatz
1. Die Unmittelbarkeit
des Grundstückrückerwerbs liegt auch dann vor, wenn das Grundstück
vom Gesamtrechtsnachfolger des Erwerbers zurückerworben wird.
2. Eine Identität des veräußerten
mit dem zurückerworbenen Grundstücks liegt auch dann vor, wenn nur
ein Miteigentumsanteil des ursprünglich übertragenen Grundstücks
zurückerworben wird.
3. Eine Grundstücksrückerwerb,
der zwar zeitlich nach einer Ehescheidung erfolgt, aber auf ein
Rückübertragungsrecht nach dem Tod eines Kindes beruht, hat keinen
zwingenden familienrechtlichen Hintergrund mehr und ist daher nicht
von der Grunderwerbsteuer befreit.
Fundstelle(n): DStRE 2020 S. 1256 Nr. 20 EFG 2020 S. 1153 Nr. 16 WAAAH-51383
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