Kindergeldberechtigung: Anforderungen an den Nachweis einer inländischen gewerblichen Tätigkeit
Leitsatz
1. Als Nachweis
einer inländischen gewerblichen Tätigkeit sind nur solche Geschäftsvorfälle
geeignet, die unmittelbar zu Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.
a EStG führen. Dazu gehören nicht allgemeine, lediglich mit dem
Gewerbebetrieb in einem Zusammenhang stehende Tätigkeiten wie der
Besuch eines Steuerberaters, laufende Kosten, Kraftfahrzeugaufwendungen,
Akquisehandlungen usw.
2. Eine Kindergeldberechtigung
nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2b i.V.m. § 1 Abs. 3 EStG setzt voraus,
dass eine inländische Steuerpflicht für irgendwelche Einkünfte besteht
und das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid nicht jeweils Einkünfte
mit 0 € ansetzt.
Fundstelle(n): MAAAH-51382
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