Verdeckte Gewinnausschüttung bei Weiterleitung eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB an einen ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
Leitet eine GmbH einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in Anerkennung der Verdienste ihres ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers
an diesen weiter, weil Entstehung und Höhe des Ausgleichsanspruchs zu einem ganz wesentlichen Teil dessen persönlichem Einsatz
zu verdanken sei, führt dies mangels schuldrechtlicher Zahlungsverpflichtung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 36 DStRE 2020 S. 1165 Nr. 19 EFG 2020 S. 602 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2020 S. 3088 NAAAH-51373
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