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NWB Nr. 26 vom Seite 1961

Neues Betätigungsfeld für Steuerberater

[i]Beantragung von Überbrückungshilfen nur mit Prüf- und BestätigungsvermerkEin Bestandteil des Konjunkturpakets v.  (Nr. 13) ist eine neue Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, wenn deren Existenz durch coronabedingte Umsatzausfälle in den Monaten April und Mai 2020 und fortdauernde Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 gefährdet ist. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen.

[i]Tätigkeit als Chance für mehr begreifenSteuerberater sind neben Wirtschaftsprüfern gleichermaßen erste Ansprechpartner der Unternehmen für alle Fragen rund um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Mit der Prüf- und Testiertätigkeit ergibt sich also für den Berufsstand aktuell ein interessantes Betätigungsfeld, [i]Schwab, NWB 24/2020 S. 1737das Steuerberater als Einstieg in eine verstärkte Beratung ihrer Mandanten nutzen können.