Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Krankheits- und pflegebedingte Ausgaben und Einnahmen
Betreuungs- und pflegebedingte Kosten fallen sowohl bei einer Heimunterbringung als auch durch betreutes Wohnen in einem Heim oder ambulant zu Hause an. Sie sind nach verschiedenen und zum Teil miteinander konkurrierenden einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen, die sich oft auch auf sozialrechtliche Regelungen beziehen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Eigene Betreuungs- und Pflegeaufwendungen
[i]Pflegebedürftigkeit als Voraussetzung für den Abzug der AufwendungenWährend Krankheitskosten unabhängig von der Schwere der Erkrankung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige die in § 64 EStDV aufgeführten Nachweise erbringt, ist der Abzug von Pflegeaufwendungen von der sozialrechtlich definierten Pflegebedürftigkeit abhängig. Bei der Unterbringung des Steuerpflichtigen in einem Heim unterscheiden Rechtsprechung und Finanzverwaltung den altersbedingten, nicht nach § 33 EStG begünstigten Heimaufenthalt von der krankheits- und pflegebedingten Heimunterbringung, bei der die konkret entstandenen und in Rechnung gestellten, um die zumutbare Belastung geminderten Pflegekosten nach § 33 EStG abziehbar sind. Anzurechnen sind eine Haushaltsersparnis und alle mit der Pflege zusammenhängenden E...