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NWB Nr. 26 vom Seite 1894

Bedeutung der befristeten Umsatzsteuersatzsenkung für den Bauleistungszeitpunkt

Fritz Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1912Die überraschende Senkung des Umsatzsteuersatzes für das zweite Halbjahr 2020 kann für die Empfänger von Bauleistungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, zu einer Verminderung der Baukosten um drei Prozentpunkte führen, wenn diese Bauleistungen im Zeitraum vom  bis geliefert werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Abnahme von fertiggestellten Bauleistungen im zweiten Halbjahr 2020

[i]Wenning, Werklieferung/Werkleistung, infoCenter, NWB LAAAB-14249 Da Bauleistungen regelmäßig Werklieferungsverträge zugrunde liegen, erfolgt die Lieferung im Zeitpunkt der Übergabe und Abnahme des fertiggestellten Werks (§ 3 Abs. 1 UStG). Damit ist bei der Abnahme von fertiggestellten Bauleistungen im zweiten Halbjahr 2020 der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, auch wenn in technischer Hinsicht die Fertigstellung des Werks im ersten Halbjahr 2020 war. Zivilrechtlich und damit auch umsatzsteuerlich anzuerkennen, kann die Abnahme des Werks ausdrücklich, konkludent oder fiktiv erfolgen. Maßgeblich sind die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und der dann tatsächlich auch verwirklichte Sachverhalt.

Teilleistungen

Um die mögliche Kostenersparnis durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes im zweiten Halbjahr...