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Umsatzsteuer | Zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung
(1) Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Nachteil oder Vorteil des Leistungsempfängers wirkt. (2) Auch der Stornierung einer Rechnung nebst Neuausstellung einer sie ersetzenden Rechnung kann eine solche Rückwirkung zukommen. (3) Eine Rechnung ist auch dann „unzutreffend“ i. S. des § 31 Abs. 5 Satz 1 Buchst. b UStDV, wenn sie im Einvernehmen aller Beteiligten rückabgewickelt und die gezahlte Umsatzsteuer zurückgezahlt wurde (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz Nr. 1 Satz 1 UStG).
(1) Auf Vorlage des Niedersächsischen FG (Beschluss vom - 5 K 40/14 NWB NAAAE-81456, Kurzinfo StuB 2016 S. 200 NWB ZAAAF-68123) hat der „Senatex GmbH“ NWB XAAAF-82024 (EU:C:2016:691 = Kurzinfo StuB 2016 S. ...