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Verabschiedung von DRS 28 Segmentberichterstattung
Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 28 Segmentberichterstattung (DRS 28) verabschiedet. Nach seiner Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist der Standard erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Vorgängerstandard zur Segmentberichterstattung, DRS 3, aufgehoben. Eine frühere Anwendung von DRS 28 wird empfohlen.
DRS 28 regelt die Segmentberichterstattung, um die der handelsrechtliche Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann. Der Standard folgt bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten dem Management Approach und damit der internen Überwachungs- und Steuerungsstruktur der Segmente durch die Konzernleitung. Gemäß DRS 28 hat die Segme...