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BGH 07.05.2020 IX ZB 56/19, NWB 25/2020 S. 1824

Insolvenz | Akteneinsichtsrecht einer Gläubigerin

Die Gläubigerin einer festgestellten Forderung hat in einem Insolvenzverfahren einen Anspruch auf Akteneinsicht. Ein der Akteneinsicht ausnahmsweise entgegenstehender Missbrauch kann nicht darauf gestützt werden, dass die Gläubigerin mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse Forderungen anderer Gläubiger aufzukaufen beabsichtigt.

Anmerkung:

Da Forderungsabtretungen rechtlich wirksam sind, sofern kein Abtretungsverbot eingreift (vgl. § 399 BGB), muss es nach Ansicht des Senats grds. hingenommen werden, wenn Forderungen auch nach Verfahrenseröffnung abgetreten würden und neue Gläubiger am Verfahren beteiligt seien. Es steht den einzelnen Gläubigern frei, unter Berücksichtigung ihrer persönlichen wirtschaftlichen Interessen eine Abwägung zu treffen, ob sie sich zum Verkau...