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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für die Schifffahrt und dessen Versorgung (BMF)
Das die Änderung des UStAE veröffentlicht. U.a. wird die Steuerbefreiung gem. §§ 4 Nr. 2, 8 UStG für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See in Abschnitt 8.1 Abs. 2 UStAE geändert ( :001).
Auf folgende Punkte geht das BMF u.a. in seinem Schreiben näher ein:
Definition von begünstigten Schiffen (Abschnitt 8.1 Abs. 2 UStAE)
Die seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres der BRD (Abschnitt 8.1 Abs. 2 Satz 8 UStAE wurde neu eingeführt)
Definition von Gegenständen zur Versorgung von Schiffen (Abschnitt 8.1 Abs. 4 Satz 2 UStAE)
Definition von Küstenfischerei (Abschnitt 8.1 Abs. 5 Satz 1 UStAE)
Anwendung
Die Grundsätze des Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für vor dem ausgeführte Umsätze (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG) wird es jedoch nicht beanstandet, wenn die bisher geltende Rechtslage zu Abschnitt 8.1 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 UStAE angewendet wird.