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Umsatzsteuer | Zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes (BMF)
Das Bundeskabinett hat am beschlossen, die Umsatzsteuer vom bis zum zu senken. Der reguläre Steuersatz sinkt von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierzu stimmt das BMF einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Der verfügbare Entwurf gibt den Stand vom wieder.
Der Entwurf beinhaltet u.a. folgende Punkte:
Die Änderungen des UStG sind auf Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe anzuwenden, die ab dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 UStG). Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen erbracht, kommt es nicht auf den ...