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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 3 K 191/18

Gesetze: ErbStG § 6 Abs. 4

Erbschaftsteuer: Vermächtnisschuld bei Jastrow'scher Klausel

Leitsatz

§ 6 Abs. 4 ErbStG verhindert, dass sich durch die Jastrow'sche Klausel eine Beteiligung der Schlusserben am Nachlass der Erstverstorbenen erreichen lässt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 10 Nr. 43
DStRE 2020 S. 1394 Nr. 22
ErbStB 2020 S. 213 Nr. 8
YAAAH-50795

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