Rückforderungsanspruch gegenüber Insolvenzverwalter
Leitsatz
Vereinnahmt der Insolvenzverwalter für die Insolvenzmasse bestimmte Steuererstattungen auf einem für ihn als Kontoinhaber
eröffneten Anderkonto, ist er selbst als Leistungsempfänger Schuldner des sich aufgrund einer Änderung der zugrunde liegenden
Steuerbescheide ergebenden abgabenrechtlichen Rückforderungsanspruchs.
Kontoguthaben auf einem Anderkonto sind im Unterschied zu auf den Namen des Verwalters als Partei kraft Amtes für eine bestimmte
Insolvenzmasse oder auf den Namen des Schuldners eingerichteten Insolvenz-Sonderkonten kein Bestandteil der Masse.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 978 Nr. 14 StB 2020 S. 232 Nr. 7 EAAAH-50793
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