Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Zweites Corona-Steuerhilfegesetz (BMF)
Die Bundesregierung hat am das "Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Das Vorhaben muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Zur Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage sind folgende steuerliche Maßnahmen geplant:
Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom bis zum von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben
Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 € gewährt.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet ...