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Online-Nachricht - Montag, 15.06.2020

Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Zweites Corona-Steuerhilfegesetz (BMF)

Die Bundesregierung hat am das "Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Das Vorhaben muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Zur Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage sind folgende steuerliche Maßnahmen geplant:

  • Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom bis zum von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben

  • Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 € gewährt.

  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet ...

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