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IWB Nr. 12 vom

Gibraltar-Gesellschaften fallen nicht unter die Mutter-Tochter-Richtlinie

Benedikt Pignot

In der Rechtssache „GVC Services“ hat der EuGH entschieden, dass sich eine Dividenden beziehende Muttergesellschaft gibraltarischen Rechts nicht auf die Mutter-Tochter-Richtlinie berufen kann ( NWB FAAAH-48163). Unionsrechtlich ist Gibraltar zwar ein europäisches Hoheitsgebiet, dessen auswärtige Beziehungen ein EU-Mitgliedstaat (nämlich Großbritannien) im Streitjahr wahrgenommen hat. Jedoch erstreckt sich der Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie nur auf „nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründete Gesellschaften“, die der „Corporation Tax im Vereinigten Königreich“ unterliegen. Beide Voraussetzungen erfüllt eine in Gibraltar gegründete Gesellschaft nicht.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Sachverhalt

Im Zeitraum von 2011 bis 2016 wurden von einer bulgarischen Gesellschaft (Klägerin) Dividenden an ihre alleinige Anteilseignerin mit Sitz in Gibraltar ohne Steuereinbehalt ausgeschüttet. Die Klägerin war der Auffassung, dass sich die gibraltarische Gesellschaft auf die Mutter-Tochter-Richtlinie berufen kann. Die bulgarische Steuerbehörde versagte jedoch die Vergünstigungen der Mutter-Tochter-Richtlinie, da der Anwendungsbereich der Richtlinie abschließend festgelegt sei und nicht auf Gesellschaften ausgedehnt werden könne,...