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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 08 | Vermietung: Entschädigungszahlungen der Gebäudeversicherung als Einnahmen gem. § 21 EStG

Entschädigungszahlungen der Gebäudeversicherung sind nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Hessen bei einem im Privatvermögen gehaltenen vermieteten Grundstück ausnahmsweise nur dann als nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, soweit sie den Wertverlust ausgleichen, der zuvor in Form von außergewöhnlicher Abschreibung für Abnutzung als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt wurde.

Für die Vermieter unter Ihren Mandanten ist möglicherweise eine rechtskräftige Entscheidung des Hessischen FG interessant. Die Steuerrichter aus Kassel haben klargestellt: Entschädigungszahlungen der Gebäudeversicherung z. B. nach einem Brand, einem Sturm oder einem Wasserschaden – sind bei einem im Privatvermögen gehaltenen vermieteten Grundstück grundsätzlich nicht als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.

Die Entschädigung wird im Regelfall nicht für die Nutzungsüberlassung geleistet, sondern betrifft die nicht steuerbare Vermögensebene. Sie mindert – und das mag den einen oder anderen Hörer dann doch überraschen – auch nicht die Herstellungskosten für den Wiederaufbau eines Gebäudes, das durch den Schaden zerstört w...