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Track 25 | Außergewöhnliche Belastungen: Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Garten nicht zwangsläufig
Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten eines Einfamilienhauses sind nach einem aktuellen Urteil des FG Münster nicht zwangsläufig, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Bestätigt der Bundesfinanzhof die Entscheidung ist es ein kleiner Trost, dass der in der Rechnung enthaltene Lohnanteil für die Handwerker nach § 35a EStG zu berücksichtigen ist.
Eine bedeutsame Entscheidung des FG Münster zu außergewöhnlichen Belastungen möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.
Die Steuerrichter aus Westfalen haben bei einem außergewöhnlich gehbehinderten Steuerpflichtigen – mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis – die Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten eines Einfamilienhauses nicht als zwangsläufig angesehen. Mit dem Argument, der Mann könne die Terrasse auf der anderen Seite des Hauses nutzen, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Das müsse genügen!
Ich bin gespannt, wie der VI. Senat des BFH das beurteilt, bei dem die Revision anhängig ist.
Bestätigt der Bundesfinanzhof die Entscheidung des FG Münster ist es ein kleiner Trost, dass der in...