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Bewertung | Gemeinschaftliche Tierhaltung bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften steuerlich begünstigt
Nach dem
kann die Tierhaltung einer KG zur
landwirtschaftlichen Nutzung gehören, wenn eine landwirtschaftlich tätige GbR
die sich für sie ergebende Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Tierhaltung in
Vieheinheiten auf eine KG überträgt, die einen Betrieb zur Tierhaltung ohne
ausreichende Nutzung eigener landwirtschaftlicher Flächen unterhält, und an
beiden Gesellschaften jeweils dieselben Gesellschafter beteiligt sind, die alle
die Voraussetzungen des
§ 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG erfüllen.
[i]Geißler, Land- und Forstwirtschaft, infoCenter, NWB JAAAB-14442 Das Urteil zu einer ungewöhnlichen Gestaltung vermittelt Grundsätze, die vor allem für die Einkommensbesteuerung der Landwirte von Bedeutung sein werden. Im Ergebnis wird die wirtschaftslenkende Funktion des § 51a BewG gestärkt, denn mit dieser Regelung so...