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Die (Gemeinschaft der) Wohnungseigentümer im Prozess
Das bisherige Prozessrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist nicht ganz einfach. Anhand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (, NWB IAAAH-42871) lässt sich die derzeitige Rechtslage gut darstellen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Klagen im Rahmen „der Wohnungseigentümergemeinschaft“
[i]Streitigkeiten in der WohnungseigentümergemeinschaftIn der Praxis am häufigsten sind Klagen, weil Eigentümer mit Beschlüssen nicht zufrieden sind (Anfechtungsklage) oder bestimmte Beschlüsse herbeiführen wollen (Beschlussersetzungsklage).
Die Prozessführung bei Beschlussmängelklagen
[i]Vertretung durch den VerwalterReicht ein Eigentümer eine Anfechtungsklage ein, wird diese an den aktuellen Verwalter zugestellt. Der Verwalter ist berechtigt, einen Rechtsstreit für alle Eigentümer zu führen und dazu einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Eigentümer sind sog. notwendige Streitgenossen, so dass Eigentümer, die im Termin nicht anwesend sind, von den Anwesenden vertreten werden und die Anwesenden auch ein für alle wirksames Anerkenntnis abgeben können.
Vertretungsbefugnis für einen Prozessvergleich?
[i]Im Zweifel müssen alle Eigentümer zustimmenBei einem Prozessvergleich ist dies aber anders: Er kann nur geschlossen werden, wenn die anwe...