Bei der Frage der Vereinnahmung i.S.d. § 13c UStG ist bei auf einem Kontokorrentkonto eingehenden Gutschriften nach Auffassung
des erkennenden Senats danach zu differenzieren, ob der abtretende Unternehmer aufgrund Kreditvereinbarung nicht gehindert
ist, frei über den gutgeschriebenen Betrag zu verfügen oder das Kreditinstitut wegen überschrittener Kreditlinie weiteren
Verfügungen des Kontoinhabers jederzeit widersprechen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 8 Nr. 37 DStRE 2020 S. 1243 Nr. 20 EFG 2020 S. 946 Nr. 13 GmbH-StB 2020 S. 225 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 27/2020 S. 1984 UStB 2020 S. 243 Nr. 8 OAAAH-50233
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