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EuGH 07.05.2020 C-547/18, IWB 11/2020 S. 414

EuGH | Tochtergesellschaft kann auch feste Niederlassung einer Drittlandsgesellschaft sein

Die (polnische) Klägerin montierte für eine koreanische Firma (K) Leiterplatten. Die dazu benötigten Materialien wurden von einer polnischen Tochtergesellschaft der K (P) zur Verfügung gestellt; sie standen ebenso wie die daraus gefertigten Erzeugnisse im Eigentum der K. P nahm die von der Klägerin fertig montierten Gegenstände entgegen und stellte daraus Module her. Danach lieferte K die Module an eine dritte Gesellschaft. K hatte gegenüber der Klägerin erklärt, nicht über eine feste Niederlassung in Polen zu verfügen. Die Klägerin stellte ihre Montagedienstleistungen der K ohne Steuerausweis in Rechnung. Dagegen sah die polnische Finanzverwaltung die P als feste Niederlassung der K in Polen an und erhob polnische Mehrwertsteuer von der Klägerin nach: Diese hätte sich nicht auf die Erklär...