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Corona-Krise | Regierung beschließt Konjunkturpaket
Die Bundesregierung hat sich angesichts der Corona-Krise am auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Geplant ist u.a. eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze.
Aus steuerlicher Sicht sind u.a. die folgenden Maßnahmen geplant:
Absenkung der Umsatzsteuer: Vom 1. Juli an bis zum soll der Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesenkt werden (lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Hammerl in unserem NWB Experten-Blog).
Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer soll auf den 26. des Folgemonats verschoben werden.
Der steuerliche Verlustrücktrag soll - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert werd...