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Aufbereitung von Medizinprodukten
Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist ein komplexer Prozess der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation und es gibt zahlreiche Vorgaben und Arbeitsschritte, die eingehalten werden müssen. Die gesetzliche Grundlage ist das Medizinproduktegesetz. Worauf es bei der Aufbereitung von Medizinprodukten ankommt, erfahren Sie hier.
Teil 1: Medizinproduktegesetz und Medizinprodukte
Die gesetzliche Grundlage für die Aufbereitung von Medizinprodukten in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Medizinproduktegesetz. Jede Zahnarztpraxis ist verpflichtet, ihrem Personal das Medizinproduktegesetz in einer gedruckten oder digitalen Version zugänglich zu machen. Der Praxisinhaber ist gleichzeitig der Medizinproduktebetreiber und an das Medizinproduktegesetz und dessen Umsetzung gebunden.
Bei der Aufbereitung von Medizinprodukten und bei deren Risikobewertung in den Zahnarztpraxen ist der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) behilflich. Der DAHZ hat mit der 13. Ausgabe 2020 den „Hygieneleitfaden“ für die Zahnarztpraxen aktualisiert, dieser wird von vielen Zahnärztekammern empfohlen. Die PDF-Datei können Sie unter www.dahz.org („Hygieneleitfaden“) herunterladen.
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