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Umsatzsteuer | Beurteilung von Warenlieferungen innerhalb Europas unter Nutzung der Internetplattform Amazon
Der kann wie folgt zusammengefasst werden: Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseiten Amazons im Rahmen des Systems „fulfillment by amazon“ („Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon“), ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde.
Die Praxisrelevanz der Entscheidung folgt bereits aus der weiten Verbreitung des zugrundeliegenden Sachverhalts in der Internetversandpraxis. Der BFH weist die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) als unzulässig zurück und beurteilt das erstinstanzliche Finanzgerichtsurteil im Zurückweisungsbeschluss als zutreffend. Das FG Düsseldorf hatte geurteilt, dass die Klägerin, unter Einschaltung Amazons, Lieferungen an deutsche Endkunden ausg...