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Steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gem. § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG
Die steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gem. § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG (nach dem ) ist nur möglich, S. 438wenn es sich hierbei um ein Baudenkmal handelt (Bezug: § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG).
Nach § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG bleibt der Entnahme- oder Veräußerungsgewinn außer Ansatz, wenn eine vor dem einem Dritten entgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden für eigene Wohnzwecke entnommen werden. Hierzu ist u. a. erforderlich, dass es sich bei dem entnommenen Gebäude oder Gebäudeteil nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften um ein Baudenkmal handelt. Zwar ist das Tatbestandsmerkmal „Baudenkmal“ in § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG nicht ausdrücklich aufgeführt, es ergibt sich jedoch eindeutig aus dem systematischen Zusammenhang des § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 ...