Klausurentraining Weiterbildung Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
2. Aufl. 2020
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6. Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht (Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG) gehört im IHK-Rahmenlehrplan zum Bereich „Arbeitsrecht und dessen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen“ und darin wiederum zum Teilbereich „Kollektives Arbeitsrecht“.
Das Betriebsverfassungsrecht ist neben dem Tarifvertragsrecht und dem Arbeitskampfrecht der absolute Schwerpunkt des kollektiven Arbeitsrechts. Daneben spielt das Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrecht), insbesondere die Beendigung von Arbeitsverhältnissen eine große Rolle in den Prüfungen.
A. Prüfungsinhalte
Im Mittelpunkt der Aufgaben zum Betriebsverfassungsrecht stehen regelmäßig die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Arbeitnehmer (Recht auf Mitbestimmung, Mitwirkung und Information). Weiterhin sollten Kenntnisse über das BetrVG, den Betriebsrat, das Wahlverfahren und die Betriebsvereinbarung vorhanden sein.
B. Prüfungshinweise
Das Betriebsverfassungsrecht gehört eher zu den „dankbaren Themen“ in einer Prüfung. Die vorrangige Eigenschaft zur Lösung von Aufgaben ist hier die Fähigkeit „lesen“ zu können. Denn das BetrVG enthält ziemlich eindeutige Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Beteiligten (Betriebsrat, Arbeitgeber, Arbeitnehmer). In e...