Klausurentraining Weiterbildung Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
2. Aufl. 2020
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4. Wettbewerbsrecht (UWG)
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gehört im IHK-Rahmenlehrplan neben dem Kartellrecht (GWB) zum Teilbereich „Nationale Ansätze des Wettbewerbsrechts“. Wenn man beide Teilbereiche miteinander vergleicht, ist sowohl nach dem Rahmenlehrplan als auch in den Prüfungen das UWG der eindeutige Schwerpunkt.
Der zum Wettbewerbsrecht gehörende spezielle gewerbliche Rechtsschutz bezüglich geistigen Eigentums (Urheber-, Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht) ist kein eigenständiges Thema im IHK-Rahmenlehrplan für „Geprüfte Betriebswirte“. Allerdings gehört er grundsätzlich zum Wettbewerbsrecht dazu und ist in der Ausbildung der Fachwirte zum Teil enthalten (Grundwissen und eine Gesetzessammlung mit MarkenG sollten daher vorhanden sein).
A. Prüfungsinhalte
Beim UWG geht es um die Tatbestände des unlauteren Wettbewerbs. Es werden Kenntnisse über die Voraussetzungen für Wettbewerbsverstöße nach dem UWG verlangt (§§ 3 – 7 UWG). Darüber hinaus sollen die Rechtsansprüche und die Anspruchsberechtigten bei Wettbewerbsverstößen gekannt werden (§§ 8 – 12 UWG).
B. Prüfungshinweise
Das Thema Wettbewerbsverstöße und das UWG sind (abgesehen von der aktuellen Gesetzesänderung) ein „sehr dankbares Thema“ in den Prüfungen, da das G...