Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 47 vom Seite 3685 Fach 8 Seite 1525

BFH-Entscheidungen zum Grunderwerbsteuerrecht im Jahr 2002

von Dr. Gerhard Mößlang, Vorsitzender Richter am BFH a. D., München

1. Eintritt des Erwerbers in Vertrag über die Bebauung des Grundstücks

(BStBl 2002 II S. 431; LX 574131) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.

Die Klin. und Revisionsklin. war die Rechtsnachfolgerin einer KG, die im Februar 1994 mehrere Grundstücke von der X-GmbH erworben hatte. Die X-GmbH hatte bereits im März 1993 mit der Y-AG einen Generalübernehmervertrag über die schlüsselfertige Errichtung einer Klinik zu einem Pauschalpreis abgeschlossen. Im Januar 1994 hatte die Y-AG einer Übertragung der Auftraggeberstellung von der X-GmbH auf die KG zugestimmt. Am Tag der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrags hatte sich die KG gegenüber der X-GmbH privatschriftlich verpflichtet, in den Generalübernehmervertrag mit der Y-AG einzutreten und die X-GmbH von allen Verpflichtungen aus diesem Vertrag freizustellen. Außerdem hatte sie der X-GmbH alle bis dahin beim Ankauf der Grundstücke entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Bei Abschluss der Verträge im Februar 1994 hatte die Y-AG bereits einen Teil ihrer Leistungen erbracht.

Das FA beurteilte die Grundstücke mit der darauf zu errichtenden Klinik ...