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Abgabenordnung | Auskunftsverweigerungsrecht – Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Das Finanzgericht darf die Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines seinerzeit ordnungsgemäß belehrten Zeugen auch dann verwerten, wenn der Zeuge sich vor dem Finanzgericht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft (Abweichung vom , HFR 1963 S. 379). (2) Wenn das Finanzgericht Bareinzahlungen auf Bankkonten des Steuerpflichtigen als Ausgangsgröße für die Schätzung nicht erklärter Betriebseinnahmen heranzieht, darf es solche Bareinzahlungen, die der Steuerpflichtige nach der eigenen Würdigung des Finanzgerichts ausreichend und nachvollziehbar erläutert hat, nicht zugleich als „Schwarzeinnahmen“ und damit als zusätzliche Betriebseinnahmen ansehen.