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Entwicklungen im Gebührenrecht in den Jahren 2018 und 2019
In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) nicht angetastet. Es überrascht daher nicht, dass die Zahl von Entscheidungen aus dem Gebührenrecht überschaubar ist. Wirkliche Überraschungen hat es auch nicht gegeben.
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Vereinbarung der Vergütung
[i]Zulässige höhere VergütungDie Vereinbarung einer höheren Vergütung als die gesetzliche ist möglich (§ 4 Abs. 1 StBVV), aber nur wirksam, wenn sie eindeutig als eine derartige Vereinbarung bezeichnet und deutlich genug abgesetzt ist (OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss v. - 11 U 159/18, NWB DAAAH-47358, Rz. 9).
[i]Voraussetzungen einer niedrigeren VergütungIn außergerichtlichen Angelegenheiten kann auch eine niedrigere als die gesetzliche Gebühr unter Beachtung der Formerfordernisse des § 4 Abs. 1 StBVV vereinbart werden (§ 4 Abs. 3 StBVV). Auch wenn – soweit erkennbar – keine Entscheidung zu § 4 Abs. 3 und 4 StBVV für den Berichtszeitraum vorliegt, soll doch in diesem Zusammenhang kurz auf die Regelungen eingegangen werden. Nach § 4 Abs. 4 StBVV muss der Steuerberater seinen Mandanten in Textform darauf hinweisen, dass eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann. Dies bedeutet nichts anderes, als dass zumindest in außergerichtlichen Angelegenheiten neben der Vereinbar...