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Private Versorgungsrente – Schlusssteine einer Dogmatik der dauernden Last
Zu den Beschlüssen des Großen Senats v. 12. 5. 2003 - GrS 1/00 und GrS 2/00
I. Einleitung
Die steuerrechtliche Dogmatik der wiederkehrenden Bezüge und Leistungen hat eine lange, bis ins 19. Jahrhundert reichende Rechtstradition. Nach einer wechselvollen Geschichte, welche zugleich die Entwicklung eines modernen und an Verfassungsprinzipien orientierten Einkommensteuerrechts widerspiegelt, wird heute unterschieden zwischen
den wiederkehrenden Bezügen und Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung; in dieser Hinsicht kann verwiesen werden auf Brandenberg (NWB F. 3 S. 12527 und NWB F. 3 S. 12555),
dem ”Sonderrecht der privaten Vermögensübergabe” (private Versorgungsrente) und
der nicht abziehbaren und nicht steuerbaren privaten Unterhaltsrente.
Die unterschiedlichen Positionen in der Diskussion um die Abgrenzung zwischen der steuerlich privilegierten privaten Versorgungsrente und der Unterhaltsrente lassen sich durch ihr jeweiliges Verhältnis zum sog. ”Typus 2” kennzeichnen: Soll es bei der steuerrechtlichen Version eines zivilrechtlichen Altenteilsvertrags verbleiben, bei der sich zwei Generationen den Ertrag des grundsätzlich zur Fortführung bestimmten, ertragbringenden Familienvermögens teilen, oder soll es möglich sein – so die Befürworter des ”Typu...