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Grenzen der Ratingberatung durch das Rechtsberatungsgesetz
I. Einführung
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erwarten i. d. R. von ihren Steuerberatern eine Rundumbetreuung. Das gilt ebenso für Wirtschaftsprüfer, soweit diese nicht nur für die gesetzliche Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zuständig sind. Beide werden nicht nur als Steuer- und Bilanzexperten, sondern als Dienstleister gesehen, die für alle Fragen/Sorgen Ansprechpartner sind. In einem langjährigen Mandatsverhältnis nehmen sie immer häufiger die Stellung eines ”Seelsorgers” ein.
Neben der Klärung unmittelbar steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sachverhalte, wie Vollständigkeit der unterjährigen Finanzbuchführung, freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses, unterjährige betriebswirtschaftliche Auswertung, Erhebung wichtiger Bestandsaufnahmen, Herbeiziehung eigener Daten zur Marktanalyse u. Ä. werden u. a. Fragen gestellt nach:
persönlichen Haftungsgefahren,
optimaler Rechtsform,
Gestaltung der Unternehmensnachfolge,
Problemen des Arbeitsrechts,
Sanierungsmöglichkeiten,
Varianten beim Beteiligungs-/Unternehmenserwerb,
Grenzen zur Strafbarkeit und zu Wettbewerbsverstößen und natürlich
zu familiären Problemen.
Der Mandant erwartet Antw...